Alles, was Du über die .swiss-Domain wissen musst

Im Frühling 2024 kommt es in der Schweiz zu einer spannenden Änderung in Sachen Domains: Denn ab dem 24. April 2024 können alle natürlichen Personen mit Wohnsitz in der Schweiz eine .swiss-Domain erwerben. Das Ganze ist natürlich nicht nur für uns von FireStorm als Webhoster und Domain-Registrar, sondern auch für Dich als aktuellen oder zukünftigen FireStorm-Kunden interessant, die eine perfekte Domain suchen. Daher erklären wir Dir in diesem kurzen Artikel nicht nur, was eine .swiss-Domain überhaupt ist, sondern auch, was diese Änderung bedeutet und welche Vorteile eine .swiss-Domain bietet. – Dementsprechend wünschen wir Dir nun viel Spass beim Lesen dieses Artikels!

 

 

 

Bei FireStorm kannst Du neben den klassischen .ch-Domains oder .com-Domains bald auch .swiss-Domains registrieren. Alles, was Du zu dieser Änderung bezüglich der .swiss-Domains wissen musst, erfährst Du in diesem Beitrag.

 

 

 

Was ist der aktuelle Stand in Sachen .swiss-Domain und was bedeutet die Änderung?

Schon seit dem 11. Januar 2016 gibt es die Top-Level-Domain „.swiss“. Diese konnte seitdem von jeder juristischen Person beantragt werden, die einen klaren Bezug zur Schweiz nachweisen konnte. „Juristische Personen“ sind dabei in der Regel Unternehmen und Institutionen, allerdings keine „normalen“ Schweizer Staatsangehörige, Einwohner der Schweiz oder Einzelunternehmen ohne Handelsregistereintrag. Diese fallen nämlich unter die Bezeichnung der „natürlichen Personen“.

Genau dies ändert sich jedoch ab dem 24. April 2024: Denn ab diesem Tag (um 14:00 Uhr MESZ/CEST) können auch alle natürlichen Personen mit Wohnsitz in der Schweiz oder Schweizer Staatsangehörige eine solche Domain mit der Endung „.swiss“ beantragen. Dies wurde in der am 2. Juni 2023 verabschiedeten Revision der Verordnung über Internet-Domains (VID) vom Bundesrat entschieden.

Im Zuge dieser Entscheidung wurde das Bundesamt für Kommunikation, kurz BAKOM, das seit 2016 auch über die Vergabe der .swiss-Domains entscheidet, damit beauftragt, diese Öffnung vorzubereiten. Dies teilte der Schweizer Bundesrat in seiner Medienmitteilung vom 28.06.2023 mit.

 

 

 

Bereits seit 2016 können juristische Personen in der Schweiz eine .swiss-Domain registrieren – dies ist ab Ende April 2024 auch für natürliche Personen möglich, wenn diese die Bedingungen für die .swiss-Domain erfüllen.

 

 

 

Was sind die Bedingungen für die .swiss-Domain?

Die erste Bedingung für die .swiss-Domain haben wir bereits im letzten Abschnitt angesprochen: Denn der Antragsteller muss als natürliche Person einen Wohnsitz in der Schweiz haben oder Schweizer Staatsangehöriger sein. Für natürliche Personen gelten zudem folgende Registrierungsvoraussetzungen einer .swiss-Domain: „Natürliche Personen können nur Domain-Namen mit der Endung .swiss registrieren, die mindestens eine der folgenden Bezeichnungen enthalten: ihren eigenen offiziellen Nachname oder einen anderen beim Zivilstandesamt registrierten Nachname, Vorname, Allianzname, gemeinsamen Name bei eingetragener Partnerschaft, den Namen, der im Zusammenhang mit einem religiösen Orden erworben wurde, den Künstlernamen, unter dem sie Bekannheit erlangt haben, oder eine Beziechnung, auf welche sie einen Anspruch aus dem Kennzeichenrecht haben (z. B. einen eingetragene Marke). Diese zwingenden Bestandteile können mit frei wählbaren Bezeichnungen kombiniert werden.

Ausserdem dürfen Domain-Namen mit generischem Charakter nicht an natürliche Personen vergeben werden. Als Beispiele werden hier „Barbieri“, „Merchand“ oder „Metzger“ genannt. Diese Namen dürfen lediglich dann zugeteilt werden, wenn sie durch eine weitere Bezeichnung, wie einen Vornamen, ein Hobby oder einen Fantasiebegriff, ergänzt werden. Des Weiteren dürfen Schweizer Staatsangehörige, die ihren Wohnsitz im Ausland haben, .swiss-Domaisn ausschliesslich für private oder wohltätige Zwecke sowie Vereinszwecke nutzen. Kommerzielle Tätigkeiten vom Ausland aus sind für natürliche Personen dementsprechend verboten. Zu guter Letzt muss das Registrierungsgesuch für die .swiss-Domain stets auch die AHV-Nummer und die Adresse des Antragsstellers enthalten.

Ausführlichere Informationen zu den Registrierungsvoraussetzungen und dem Registrierungsverfahren der .swiss-Domain findest Du hier.

 

 

 

An die Registrierung einer .swiss-Domain sind zwar einige Bedingungen geknüpft, doch eine .swiss-Domain bietet auch einige Vorteile, die wir Dir nachfolgend kurz beschrieben haben.

 

 

 

Welche Vorteile bietet eine .swiss-Domain?

Die Vergabe einer .swiss-Domain bietet eine Reihe von Vorteilen für die schweizerische Gemeinschaft. Durch die Verwendung einer .swiss-Domain können natürliche Personen mit Wohnsitz in der Schweiz oder Schweizer Staatsangehörige ihre nationale Identität online stärken und ihre Verbindung zur Schweiz deutlich machen. Diese .swiss-Domains dienen als vertrauenswürdiges und authentisches Kennzeichen für Schweizer Unternehmen und Organisationen sowie zukünftig auch für Einzelpersonen, da sie ausschliesslich an berechtigte Personen vergeben werden. Zudem ermöglicht die Verwendung einer .swiss-Domain eine klare Positionierung auf dem internationalen Markt und bietet eine ausgezeichnete Möglichkeit, Schweizer Werte, Produkte und Dienstleistungen zu präsentieren.

 

Wo kann ich eine .swiss-Domain registrieren?

Wenn Du bereits jetzt als juristische Person oder aber ab dem 24. April 2024 als natürliche Person eine .swiss-Domain registrieren willst, bist Du bei FireStorm genau richtig. Denn als Registrar bieten wir die sicherste Domainregistration für unsere Kunden an. Dementsprechend profitierst Du bei FireStorm nicht nur von fairen Preis und einer grossen Auswahl an Domains, sondern auch von maximaler Sicherheit (mehr dazu im Newsbeitrag über DNSSEC). – Klick Dich also gerne rein und registriere jetzt Deine Domain bei FireStorm!

 

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